Enzkreis, 24. Oktober 2025

Die Landtagsabgeordnete Stefanie Seemann MdL begrüßt die gemeindescharfe Zuweisung aus dem kommunalen Sondervermögen und sieht darin einen deutlichen Gewinn an Planungssicherheit für die Städte und Gemeinden im Enzkreis.


„Unsere Kommunen wissen am besten, wo Investitionen jetzt wirken. Das Sondervermögen gibt ihnen frühzeitig Klarheit über ihr Budget und die Freiheit, vor Ort die richtigen Prioritäten zu setzen. Das stärkt Infrastruktur, Daseinsvorsorge und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Handlungsfähigkeit ihrer Rathäuser. Mir ist wichtig, dass die Kommunen im Enzkreis verlässlich und vorausschauend planen können. Das neue Verfahren macht Budgets transparent und reduziert Hürden beim Abruf. So kommen Investitionen schneller dort an, wo sie gebraucht werden, von Schulen und Kitas über Mobilität und Klimaanpassung bis hin zu Kultur- und Sportinfrastruktur“, erklärt Seemann.


Weitere Infos zum Sondervermögen:

Baden-Württemberg stehen aus dem Sondervermögen Infrastruktur des Bundes insgesamt 13,1 Milliarden Euro zur Verfügung. Davon werden 8,75 Milliarden Euro an die Kommunen weitergegeben. Der Bund erlaubt keinen pauschalen Abruf der Mittel. Auszahlungen sind nur bei konkreten Zahlungspflichten möglich und können bis zu drei Monate vor Fälligkeit veranlasst werden. Damit die Kommunen dennoch verlässlich planen können, weist das Land das Gesamtbudget für die Kommunen gemeindescharf zu. Jede Kommune im Enzkreis erhält ein eigenes Förderbudget und kennt damit den Gesamtbetrag, der in den kommenden zwölf Jahren zur Verfügung steht. Innerhalb dieses Rahmens entscheiden die Räte und Verwaltungen selbst, welche Projekte sie zuerst umsetzen. Grundlage für die Verteilung ist § 4 des Finanzausgleichsgesetzes. Berücksichtigt werden Steuerkraft und Einwohnerzahl. Wer schnell starten möchte, kann sein Budget bereits ab 2026 einsetzen. Die Bundesmittel fließen dann im Regelabruf direkt an die Kommune.

Neben dem Sondervermögen stärkt das Land die kommunalen Finanzen an weiteren Stellen. Die Finanzausgleichsmasse wird aus Landesmitteln um 550 Millionen Euro erhöht und über die Schlüsselzuweisungen an alle Kommunen, einschließlich der Landkreise, verteilt. Für die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes und des Inklusionsausgleichsgesetzes stehen rund 175 Millionen Euro bereit. Zusätzlich gibt es einmalig 47 Millionen Euro für Schulbegleitungen an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren. Für die Ganztagsbetreuung an Grundschulen übernimmt das Land in den Schuljahren 2026/27 bis 2029/30 68 Prozent der voraussichtlichen Betriebskosten je Betreuungsstunde und Kind. Bis 2030 summiert sich die Unterstützung auf über 600 Millionen Euro. Im Anschluss ist eine Evaluation mit Anpassung an die tatsächlichen Kosten vorgesehen.

Der Landtag soll den Nachtragshaushalt am 11. Dezember 2025 beschließen. Mit diesem Beschluss werden die rechtlichen Voraussetzungen für den Mittelabruf beim Bund und die Auszahlungen an die Kommunen geschaffen.