Der gestaffelte Mutterschutz ist endlich da. Am 14. Februar hat der Bundesrat dem entsprechenden Gesetzesentwurf zugestimmt. Nach dem Gewalthilfegesetz ist das ein weiterer wichtiger Schritt für Frauenrechte, der noch in der letzten Legislaturperiode gegangen wurde.
Durch das neue Gesetz erhalten abhängig beschäftigte Frauen endlich die Möglichkeit, eine Schutzfrist nach einer Fehlgeburt schon ab der 13. Schwangerschaftswoche in Anspruch zu nehmen. Damit wird die Selbstbestimmung von Frauen gestärkt und auch das Thema von Fehlgeburten aus der Tabuzone geholt. Das ist so wichtig und wertvoll für unsere Gesellschaft.
Dieser erste Schritt ist richtig und notwendig. Er ist jedoch noch nicht genug. Weiterhin haben selbstständige Frauen weder einen Schutzanspruch bei einer Fehlgeburt, noch überhaupt auf Mutterschutz. Schwangerschaften von Selbstständigen sind damit ein hohes wirtschaftliches Risiko. Die neue Regierung muss dringend dieses Problem beheben, um jungen Frauen den Schritt in die Selbständigkeit zu erleichtern!
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