Endlich wurde das Gewalthilfegesetz im Bundestag verabschiedet!

Das ist ein Paradigmenwechsel im Kampf gegen Gewalt an Frauen. Betroffene von Gewalt haben damit einen festen Rechtsanspruch auf Beratung und Schutz.

Dafür investiert der Bund 2,6 Milliarden Euro in die aktive Unterstützung von Frauen. Die Arbeit von Frauen- und Kinderschutzhäusern sowie Beratungsstellen wird so nachhaltig gesichert.

Nach der Zustimmung im Bundesrat geht es darum, diese Ansprüche im Land konsequent umzusetzen, Lücken in unserem Hilfesystem zu schließen und die Istanbul Konvention zu erfüllen.