Enzkreis – Um stärker gegen einen angespannten Wohnungsmarkt vorgehen zu können, gibt die grün-geführte Landesregierung jetzt betroffenen Kommunen eine Palette an Möglichkeiten, um die Lage am Wohnungsmarkt zu entspannen. „Wohnraum ist auch in Heimsheim knapp, deshalb wurde die Kommune in den Kreis derjenigen aufgenommen, die den Instrumentenkasten anwenden dürfen.

Ich begrüße sehr den Beschluss, den Kommunen neue Instrumente an die Hand zu geben“, sagt MdL Stefanie Seemann. Zu den Instrumenten zählt ein Vorkaufsrecht für Gemeinden für unbebaute oder brachliegende Grundstücke. „Damit können Gemeinden aktiv Baulücken schließen und so unsere Kommunen besser gestalten und mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen“, erläutert Seemann. Außerdem bringe der Beschluss mehr Flexibilität bei Baugenehmigungen und Bebauungsplänen. „So können zum Beispiel bereits bestehende Gebäude leichter aufgestockt werden“, so Seemann weiter. Zudem ist ein verschärftes Baugebot enthalten. Eigentümerinnen und Eigentümer können so in die Pflicht genommen werden, auf ihren Grundstücken Wohnraum zu schaffen. Das geschieht mit Hilfe des Baurechts.

„Ich bin sehr froh, dass jetzt Kommunen mehr Spielraum haben, damit alle in Baden-Württemberg bezahlbaren Wohnraum finden. Damit Kommunen zukunftsfest bleiben, müssen wir außerdem nachhaltig bauen. Deshalb gilt für uns Grüne ‚Innenentwicklung vor Außenentwicklung‘. Das heißt: Wir wollen im Zentrum zuerst nicht-genutzte Flächen zu Wohnfläche machen, um so wertvolle Grünflächen im Außenbereich zu schützen“, betont Seemann. „Der aktuelle Beschluss gibt unseren Städten und Gemeinden die Möglichkeit, mehr Wohnraum zu schaffen, der auch nachhaltig ist.“

Die Rechtsverordnung zur Bestimmung der Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a Baugesetzbuch ist Teil des Baulandmobilisierungsgesetzes und gibt den Kommunen letztlich einen planungsrechtlichen Instrumentenkasten an die Hand. Jede Kommune kann dann vor Ort selbst entscheiden, ob sie die Instrumente nutzen möchte oder nicht. Das Baulandmobilisierungsgesetz ist ein Bundesgesetz, das verschiedene Maßnahmen für mehr Wohnraum enthält.

Hintergrundinformation:

 Mit dem Baulandmobilisierungsgesetz (vom 14. Juni 2021) hat der Bundesgesetzgeber verschiedene Instrumente mit dem Ziel bereitgestellt, den Kommunen die Gewinnung von Bauland zu erleichtern. Das Gesetz enthält in wichtigen Punkten Länderöffnungsklauseln, d.h. die Länder können in eigener Zuständigkeit entscheiden, ob und inwieweit sie von den Regelungen des Baulandmobilisierungsgesetzes durch Rechtsverordnung Gebrauch machen. Das betrifft u.a. den § 201a BauGB. Mit der am Dienstag, 12.07. im Kabinett verhandelten Kabinettsvorlage wird von der Verordnungsermächtigung Gebrauch gemacht und eine Rechtsverordnung nach § 201a BauGB erlassen. Insgesamt 79 Kommunen wurde durch die Rechtsverordnung ermöglicht, Wohnungsnot gezielt zu mindern.