Der Anteil der Professorinnen an den Landeshochschulen ist im Zeitraum von 2005 bis 2015 von 12,7 auf 20 Prozent gestiegen. Eine Entwicklung, über die ich mich sehr freue, obgleich es natürlich bedauernswert ist, dass wir nicht schon viel weiter in der Gleichstellung im wissenschaftlichen Betrieb sind. Wissenschaftsministerin Theresia Bauer spricht mir daher aus dem Herzen wenn sie sagt: „Gleichstellung ist der Landesregierung ein großes Anliegen, denn Fortschritte in diesem Bereich sind ein klares Qualitätsmerkmal. Die Zahl der Professorinnen steigt in Baden-Württemberg seit Jahren langsam, aber kontinuierlich. Diesen Trend wollen wir weiter unterstützen. 20 Prozent Frauen sind auf der Ebene der Professur immer noch deutlich zu wenig. Wir können es uns nicht leisten, dauerhaft auf einen Großteil wissenschaftlicher Talente zu verzichten. Dafür steht die lange Tradition des Margarete von Wrangell-Habilitationsprogramms. Wir wollen den Anteil der Professorinnen an den Hochschulen signifikant steigern und zugleich den Wettbewerb um die besten Köpfe in Wissenschaft und Forschung stärken.“

 In einer Pressemitteilung betont das Ministerium:

Insgesamt stellt das Land rund 4 Mio. Euro jährlich für die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in Wissenschaft und Kunst bereit. Strukturelle Grundlagen für Chancengleichheit verbessern und Frauen in der Wissenschaft individuell fördern – so lautet die Strategie des Landes, um Frauen in der Wissenschaft gute berufliche Perspektiven auf dem Weg zur Professur zu eröffnen.Mit dem Margarete von Wrangell-Habilitationsprogramm unterstützt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst herausragende Wissenschaftlerinnen auf dem Weg zur Professur. Es ermöglicht eine mittelfristige Beschäftigung von Wissenschaftlerinnen an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen sowie Kunst- und Musikhochschulen im Land. Das Programm wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert.

 

Förderanträge können über die Fakultät und Zentrale Verwaltung der Hochschulen bis 30. Juni 2017 (Ausschlussfrist) an das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst eingereicht werden. Die Förderung der ausgewählten Habilitandinnen beginnt im ersten Quartal 2018.

 

Weitere Informationen

Mit dem Margarete von Wrangell- Habilitationsprogramm fördert das Land gezielt Wissenschaftlerinnen auf dem Weg zur Professur. Die Unterstützung erfolgt über Mittel für TV-L 13-Stellen, im medizinisch-klinischem Bereich nach TV-Ä EG 1 (50 %-Stelle). Dies gewährleistet eine vollständige soziale Sicherung der Frauen. Die Stellen werden in die Hochschulen integriert. Neben ihren Forschungsleistungen haben die Geförderten daher Gelegenheit und Verpflichtung, vier Stunden Lehre in der Woche zu halten.

 

Zur Förderung weiblicher Hochschullehrer schreibt die Landesregierung seit 1997 das „Margarete von Wrangell-Habilitationsprogramm für Frauen“ aus. In den bislang 14 Ausschreibungsrunden konnten insgesamt 184 Habilitandinnen aus den Geistes- und Sozialwissenschaften, Lebens-, Natur- und Ingenieurwissenschaften in die Förderung aufgenommen werden. Seit dem Jahr 2008 wird das Programm aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert. Über diese Mittel können bis zu zehn Habilitandinnen des Wrangell-Habilitationsprogramms pro Ausschreibungsrunde gefördert werden. Einschließlich der ESF- Mittel wurden bisher insgesamt rund 32 Millionen Euro für das Programm bereitgestellt.

 

Das Förderprogramm ist nach der ersten Professorin an einer deutschen Universität benannt. Margarete von Wrangell (1877-1932) wurde 1923 nach ihrer Habilitierung an der Universität Hohenheim auf die dortige Professur für Pflanzenernährung berufen und leitete bis zu ihrem Tod das gleichnamige Institut.

 

Informationen und Bewerbungsunterlagen
www.mwk.baden-wuerttemberg.de/service/aktuelle-ausschreibungen
und
www.margarete-von-wrangell.de

 

Einen Überblick über die Chancengleichheitsstrategie des Landes im Bereich der Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie weitere Einzelförderprogramme finden Sie unter: www.mwk.baden-wuerttemberg.de/chancengleichheit