2017 schüttet das Land insgesamt 106 Mio. Euro für den kommunalen Straßenbau aus

Das Land unterstützt den Enzkreis mit einem Zuschuss von 172 000 Euro für den Umbau des Knotenpunkts K 4547 in Schwann mit der L 565 zum Kreisverkehrsplatz.

Das Land kommt seiner Verantwortung für eine Verkehrspolitik aus einem Guss nach. Wir unterstützen die Kommunen gezielt bei Projekten, die sowohl Verkehrssicherheit als auch die Lebensqualität der Anwohner erhöhen.

Neben den Mitteln, die die Kommunen aus dem Finanzausgleich pauschal vom Land für ihre Verkehrsinfrastruktur erhalten, gibt es für bestimmte Maßnahmen Fördermöglichkeiten nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG). Es handelt sich dabei um Mittel des Bundes, die das Land verteilt. In diesem Jahr stehen 106 Mio. Euro für den kommunalen Straßenbau zur Verfügung.

Der Gemeinde Remchingen wird mit der, sich derzeit in der Planung befindlichen, Ortsumfahrung Nöttingen eine Programmaufnahme ermöglicht und somit eine Förderung von 2 852 000 Euro in einem der nächsten Jahre in Aussicht gestellt.

Der Gemeinderat in Remchingen ist derzeit noch mit dem Vorhaben befasst. Ein weiterer Schritt sollte die Ermittlung des konkret verlagerbaren Verkehrs durch Erfassung des Ziel- und Quellverkehrs sein. Zu diesem Thema habe ich einen Bürgerdialog in Remchingen begleitet und Gespräche mit BM Prayon geführt hat. Letztlich ist dies aber eine kommunale Entscheidung.

Förderschwerpunkte in diesem Jahr sind dringliche Baumaßnahmen an Stellen, an denen Schienen und Straßen sich kreuzen. Gefördert werden außerdem Vorhaben, die der Verkehrssicherheit dienen, wie der Umbau von Knotenpunkten zu Kreisverkehren oder die Anlage von Gehwegen in Ortsdurchfahrten. Gefördert werden aber auch klassische Aus- und Neubaumaßnahmen von Gemeinde- und Kreisstraßen, die in diesem Jahr begonnen werden sollen. Seit 2014 können auch Lärmschutzmaßnahmen an kommunalen Straßen bezuschusst werden.

Fördermittel aus dem LGVFG gibt es auch für ÖPNV- und Radverkehrsmaßnahmen. Hierüber wird aber getrennt entschieden.