Pressemitteilung vom 28.4.:

MdL Seemann: „Ob Integration erfolgreich gelingt, entscheidet sich in unseren Kommunen“

Baden-Württemberg stellt im Jahr 2017 über das Förderprogramm VwV-Integration mehr als sechs Millionen Euro für die Förderung von kommunalen Integrationsmaßnahmen zur Verfügung. Davon profitieren auch die Gemeinden Engelsbrand und Königsbach-Stein mit jeweils 52.500€, die für die Einstellung einer/eines Integrations- und Flüchtlingsbeauftragten eingesetzt werden sollen. Die Stadt Mühlacker erhält für die Verlängerung der Beschäftigung ihrer Integrationsbeauftragten 12.500€. Der Östliche Enzkreis wird für die Beratungsstelle für junge Migranten (BEAM ) mit 21.000 unterstützt. Die Stadt Pforzheim erhält für die Beratung und Betreuung von Neuzuwandern 15.000 €, für die Homepage „pforzheim-integriert.de“ 30.000 €.

„Ob Integration erfolgreich gelingt, entscheidet sich im alltäglichen Miteinander vor Ort, in unseren Kommunen: in den Kindergärten und Schulen, in den Vereinen und am Arbeitsplatz. Wir wollen gemeinsam mit den Kommunen erreichen, dass sie die Integrationsarbeit vor Ort noch stärker vernetzen können“, so die Abgeordnete der Grünen Landtagsfraktion. „Integration ist ein gesamtgesellschaftlicher Prozess, der beiden Seiten – Migrantinnen und Migranten einerseits und Einheimischen andererseits – etwas abverlangt. Die Projekte im Enzkreis und in Pforzheim zeigen, wie wir es mit viel Engagement schaffen können, dass alle von unserer vielfältiger werdenden Gesellschaft profitieren“, ergänzt Seemann.

Mit dem von Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha verhandelten Pakt für Integration stehen den Kommunen darüber hinaus zukünftig weitere Mittel in Höhe von insgesamt 320 Millionen Euro zur Verfügung, die sie für Bildung, den Übergang in den Beruf, bürgerschaftliches Engagement sowie insbesondere für den Einsatz von rund 1.000 Integrationsmanagern in den Kommunen nutzen können. Seemann betont: „Das Land lässt die Kommunen bei ihren vielfältigen Integrationsaufgaben nicht alleine. Wir unterstützen deshalb Strukturen, die die Koordination und Steuerung der komplexen Prozesse erleichtern und einen Beitrag dazu leisten, dass wir die Herausforderungen, die vor uns liegen, erfolgreich bewältigen.“

 

Hintergrundinformationen zur Förderrunde der VwV-Integration 2017:

Seit 2013 läuft das Förderprogramm, das in der „Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration“, kurz VwV-Integration, geregelt ist. In der aktuellen Förderrunde 2017 verteilen sich die Mittel wie folgt auf die drei Förderbereiche der VwV-Integration:

  • Für die Stärkung kommunaler Integrationsstrukturen wurden 137 Projektanträge mit einem Volumen von gut 5,3 Millionen Euro bewilligt. Darunter sind 71 Neuanträge für Integrationsbeauftragte und 24 Verlängerungsanträge für bereits geförderte Integrationsbeauftragte.
  • Für die Förderung der Elternbeteiligung wurden sechs Projektanträge mit einem Volumen von rund 200.00 Euro bewilligt.
  • Im Bereich Teilhabe und Antidiskriminierung wurden zehn Projektanträge mit einem Fördervolumen von rund 480.000 Euro bewilligt.

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