Pressemitteilung vom 22.3.2018

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum: Startschuss für ein kommunales und drei private Projekte im Enzkreis

MdL Seemann: „Der Ländliche Raum liegt uns am Herzen, deshalb setzen wir uns dafür ein, ihn noch attraktiver zu gestalten – insgesamt  482.740 Euro gehen nach Neulingen, Neuhausen und Engelsbrand.“

 

„Der Ländliche Raum liegt uns Grünen am Herzen. Wir wissen, dass er große Herausforderungen zu bewältigen hat“, erklärt die Grüne Abgeordnete Stefanie Seemann. Deshalb habe die grün-geführte Landesregierung das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) noch einmal um fünf Millionen Euro aufgestockt. Mit der Rekordsumme von 67 Millionen Euro fördere Grün-Schwarz insbesondere Innenentwicklung und Wohnraum. Seemann: „Wir wollen, dass unsere Ortskerne lebenswert bleiben. Wir wollen wohnortnahe Versorgung, wohnortnahes Arbeiten und einen attraktiven öffentlichen Nahverkehr.“

Daher gehen insgesamt 100.640 Euro an private Projekte in Engelsbrand und Neulingen, die privaten Wohnraum schaffen.

382.100 Euro gehen an die Gemeinde Neuhausen für den An- und Umbau des ehemaligen Schul- und Rathauses Hamberg zur Umstrukturierung des Kindergartens sowie der gemeindeeigenen Wohnungen.

Insbesondere die Schaffung, bzw. Modernisierung von Wohnraum liegt dabei im Fokus. Sowohl private als auch kommunale Projekte können gefördert werden. „Attraktiver Wohnraum ist auch im ländlichen Raum ein wichtiges Thema“, so Seemann und fügt hinzu: „Die Landesregierung trägt mit der ELR-Förderung bedeutend zu gleichwertigen Lebensbedingungen im ganzen Land bei. Die ELR-Projekte haben zum Ziel, die Strukturen ländlich geprägter Orte nachhaltig zu verbessern.“ Rund die Hälfte der Mittel 2018 werde dafür verausgabt. Seemann betont: „Innen vor außen: So dämmen wir den Flächenverbrauch ein und sorgen für lebendige Ortsmitten.“

Die Fördersumme des Programms liegt bereits zum achten Mal in Folge über derjenigen von 2010 mit 47,9 Millionen Euro. Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (kurz ELR) stärkt gezielt die ländlichen Regionen in Baden-Württemberg. „Die Wohnbauprojekte haben sich im Wettbewerb um die besten Projekte 2017 durchgesetzt, das ist eine Auszeichnung“, freut sich die Grünen-Abgeordnete Seemann.

„Die erfolgreiche ökologische Neuausrichtung des Programms wird 2018 konsequent fortgesetzt. Nie zuvor hatten die finanzielle Ausstattung des ELR und seine neue Ausrichtung ein so großes Potenzial, den Ländlichen Raum innovativ zu halten und nachhaltig zu stärken.“, betont Seemann.

 

Hintergrund Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

Das ELR ist das zentrale Investitionsförderprogramm des Landes für den Ländlichen Raum. Ergänzend zu anderen Förderprogrammen und -kulissen im Ländlichen Raum wie Leader, Plenum, den zwei Biosphärengebieten und den sieben Naturparken gibt es Impulse, die Ländliche Regionen attraktiver machen. Die grün-geführte Landesregierung will mit dem ELR den Ländlichen Raum nachhaltig stärken und hat das Programm seit 2012 auf die aktuellen Herausforderungen in Klimaschutz und Ressourceneffizienz ausgerichtet.

Im Sinne einer Politik für Klimaschutz, Ressourceneffizienz und Lebensqualität im Ländlichen Raum führen Energieeinsparung, hohe Energieeffizienz, erneuerbare Energien oder umweltfreundliche Bauweisen bei privaten Projekten zu einem Fördervorrang und sind für kommunale Projekte Fördervoraussetzung.

Die Auswahl der Orte und der Projekte erfolgte in einem Wettbewerb der besten Ideen, basierend auf den Entwicklungskonzepten der Gemeinden. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz trifft jährlich die Programmentscheidung. Bis zur Aufnahme der Orte und Projekte in die Programmentscheidung wird auch die strukturverbessernde Wirkung der Projekte beurteilt. Je größer die strukturellen Mängel der Gemeinden, je schlüssiger und realistischer das Entwicklungskonzept und die geplanten strukturverbessernden Maßnahmen sind, desto größer ist die Chance zur Aufnahme in das ELR-Programm.

Mit dem ELR als zentralem und flexiblem Förderinstrument für den Ländlichen Raum unterstützt das Land die nachhaltige strukturelle Verbesserung in ländlich geprägten Gemeinden. Ziel ist es, den Ländlichen Raum als zeitgemäßen und attraktiven

Wohn-, Lebens- und Arbeitsort zu erhalten, die ökologische und soziale Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft zu unterstützen, den demografischen Veränderungsprozess zu gestalten, die dezentrale Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur des Landes zu erhalten sowie der Abwanderung entgegenzuwirken.