Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha hat sich zufrieden mit der Zwischenbilanz bei der Umsetzung des im vergangenen Jahr in Kraft getretenen neuen Chancengleichheitsgesetzes für den öffentlichen Dienst gezeigt. Kernstück des Gesetzes ist die Einsetzung von hauptamtlichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in allen baden-württembergischen Stadt- und Landkreisen sowie in Städten ab 50.000 Einwohnern.
Mit den Gleichstellungsbeauftragten des Enzkreises und Pforzheim bin ich in einem engen Austausch. Sie leisten eine wichtige und gute Arbeit. Schon jetzt zeigt sich- sie sind unerlässlich und unverzichtbar!
An 42 der insgesamt 58 Standorte ist die Stelle mittlerweile besetzt. „Ich begrüße es, dass viele Städte und Kommunen auf dem Weg zu mehr Chancengerechtigkeit im öffentlichen Dienst bereits diesen wichtigen Schritt unternommen haben. Dennoch gibt es hier weiteren Handlungsbedarf, um die Gleichstellungsarbeit flächendeckend auf der kommunalen Ebene zu verankern“, sagte Lucha am Mittwoch (24. Mai) anlässlich eines Treffens der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in Stuttgart. Er wolle sich bei allen Städten und Kreisen bedanken, die bereits Gleichstellungbeauftragte eingestellt hätten oder die Stellen gerade besetzen.
Der Minister wies darauf hin, dass die Chancengleichheit für Frauen und Männer längst nicht hergestellt sei und daher weiter Handlungsbedarf bestehe. „In der Gleichstellungsarbeit brauchen wir einen langen Atem. Trotz aller Erfolge in den vergangenen Jahren gibt es beispielsweise immer noch zu wenige Frauen in leitenden Funktionen. Es bestehen weiterhin Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern, daraus resultieren Unterschiede in der Rente. Auch bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind wir längst nicht am Ziel. Diese Vielzahl an Aufgaben zeigt, wie wichtig die Arbeit der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ist. Sie sprechen auch Tabuthemen an wie Gewalt gegen Frauen oder sexuelle Belästigung. Das alles erfordert Mut, Kraft und Verhandlungsgeschick“, so Lucha.
Weiterführende Informationen
Das neue „Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg“ ist am 27. Februar 2016 in Kraft getreten und hat das bisherige Chancengleichheitsgesetz aus dem Jahr 2005 abgelöst. Es soll helfen, Frauen und Männer im öffentlichen Dienst tatsächlich gleichzustellen und insbesondere mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen. Die Landesregierung will damit das berufliche Vorankommen von Frauen in der Verwaltung gezielt fördern und die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf verbessern. Mehr Informationen zum Chancengleichheitsgesetz finden Sie unter https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/gleichstellung/chancengleichheitsgesetz/
Neueste Kommentare