Bis zum Februar 2017 können sich besonders qualifizierte Absolventinnen und Absolventen der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) für 20 Promotionsstipendien bewerben. Der Zeitraum beträgt jeweils drei Jahre.
Die Förderung durch das Wissenschaftsministerium ist Teil des Maßnahmenpakets kooperative Promotion, das die Universitäten, die HAWen und das Wissenschaftsministerium 2015 gemeinsam beschlossen hatten. So wird die Durchlässigkeit für Bildungsaufsteiger, die sich nach einem angewandten Studium für den Weg in die Forschung entscheiden, weiter erhöht.
Ich denke, die kooperativen Promotion ist ein wichtiges Signal, um die Hochschullandschaft weiter auszubauen und Kooperationen zu ermöglichen.
Die sieben bereits erfolgreich evaluierten kooperativen Promotionskollegs haben dazu bereits einen wichtigen Beitrag geleistet. Mittlerweile werden vom Land 17 kooperative Kollegs gefördert. Allerdings decken die Kollegs nur bestimmte Themenbereiche und nur einen Teil der laufenden kooperativen Promotionsverfahren an HAWen ab. Diese sind außerdem auf baden-württembergische Partneruniversitäten beschränkt, wobei viele Kooperationen in diesem Bereich auch über die Landesgrenzen hinausgehen.
Die Ausschreibung wird durch Fördermittel des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg ermöglicht. Sie dient der Umsetzung des Maßnahmenpakets zur hochschulartenübergreifenden Stärkung der Promotion, das im Jahr 2015 zwischen dem Wissenschaftsministerium und den Landesrektorenkonferenzen der Universitäten und der Hochschulen für angewandte Wissenschaften vereinbart wurde. Mehr Informationen sind hier und hier zu finden.
Bild: Pixabay: matuska
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