Die Grüne Abgeordnete Stefanie Seemann wundert sich über die Inhalte der Reden auf der FDP-Nominierungsveranstaltung vom vergangenen Wochenende.

Die Landtagsabgeordnete der Grünen Stefanie Seemann wundere sich nicht nur über das immer neu aufgelegte Herziehen über ihre Partei, die seit 2011 unter Ministerpräsident Kretschmann sehr erfolgreich in Baden-Württemberg regiert. „Wir haben wahrlich andere Probleme, als ständig auf anderen Parteien herumzuhacken. Was wir brauchen – und das zeigen die jüngsten Aussagen des US-Außenministers vom vergangenen Wochenendes einmal mehr deutlich – sind die Fähigkeit zu Kompromissen und Zusammenhalt unter den demokratischen Parteien der Mitte.“

Als Sprecherin für das Ehrenamt der Grünen Landtagsfraktion nimmt Seemann ganz konkret zu den aufgeworfenen Vorwürfen der Belastung des Ehrenamts Stellung: „Sowohl steuerrechtliche wie auch lebensmittelhygienische Hürden wurden in den vergangenen Jahren gerade für Vereine und Ehrenamtliche abgebaut. Die von Kollege Schweickert zitierte Verordnung gilt explizit nicht für ehrenamtlich Engagierte, die bei Schul- oder Dorffesten Lebensmittel verkaufen. Das müsste Herr Schweickert auch bekannt sein, wenn er die Verordnung gelesen hätte. Wir brauchen starke ehrenamtlich Strukturen, die sich unter anderem über Verkäufe auf eigenen Veranstaltungen, wie auch Schul- und Dorffesten finanzieren können,“ ist sich die Abgeordnete sicher. „Und dass wir Grünen uns für das Ehrenamt stark machen, zeigen wir insbesondere mit der Einführung der Ehrenamtskarte, die in diesem Jahr flächendeckend im Land ausgerollt werden wird.“

Zur Erläuterung:
in dem Merkblatt des MLR zu der Verordnung steht bspw.: „Derjenige, der gelegentlich und im kleinen Rahmen Lebensmittel handhabt, lagert oder Speisen zubereitet, wie z. B. beim Verkauf von Lebensmitteln durch Privatpersonen bei Wohltätigkeitsveranstaltungen, auf Märkten, in Kirchen, Schulen oder anlässlich von Dorffesten oder anderen Ereignissen, für die freiwillige Helfer Lebensmittel zubereiten, ist von den Bestimmungen dieser Verordnung nicht betroffen.“ (S. 11) https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/publikation/did/leitfaden-fuer-den-umgang-mit-lebensmitteln-auf-vereins-und-strassenfesten/ (Stand Januar 2025)

Auf der Webseite des Akademie Ländlicher Raum, die auch Schulungen in dem Bereich anbietet: „Auf Festen gilt die Schulungsverpflichtung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur, wenn es sich dabei um eine unternehmerische Tätigkeit handelt. Die Einschätzung hierzu trifft die zuständige untere Lebensmittelüberwachungsbehörde. https://alr-bw.de/,Lde/Startseite/Themen+und+Projekte/Lebensmittelhygiene+bei+Vereins-+und+Strassenfesten

https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/unbuerokratische-loesung-beim-kuchenverkauf-fuer-schulen-und-kitas

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.