Zum Start des Jahres fand Anfang Januar eine 3-tägige Klausurtagung der Grüne Fraktion Baden-Württemberg in Neckarsulm statt. Beschlossen haben wir dort unter anderem einen ambitionierten Frauenpolitischen Leitfaden für die kommende zweite Hälfte der Legislatur. Auf die folgenden 6 Bereiche wollen wir uns stärker fokussieren:

🌻 Die ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie aus dem Koalitionsvertrag muss noch dieser Legislatur verabschiedet werden und in die Umsetzung kommen. In Kürze liegen die Analyseergebnisse zum aktuellen Stand der Gleichstellung vor, darauf aufbauend werden wir das Konzept erarbeiten!

🌻 Dieses Jahr ist die Istanbul-Konvention, das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen 10 Jahre in Kraft. Aber immer noch gibt es in Baden-Württemberg zu wenig Plätze in Frauenhäusern. Im kommenden Haushalt muss der weitere Ausbau von Plätzen deshalb gesichert werden!

🌻 Das Chancengleichheitsgesetz braucht eine Überarbeitung, um noch besser Nachteile für Frauen am Arbeitsplatz zu verhindern! Dafür muss insbesondere die Position von Gleichstellungsbeauftragten gestärkt werden!

🌻 Gender-Pay-Gap schließen! Daten des statistischen Landesamtes zeigen, dass die Lücke in Baden-Württemberg höher ist als im Bundesdurchschnitt. Der Lohnatlas für mehr Transparenz muss jetzt kommen. Notwendig sind aber auch weitere Maßnahmen für bessere Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Ehrenamt sowie eine gerechtere Verteilung von Erziehungs- und Familienarbeit, um nicht nur die Entgeltlücke, sondern auch die Rentenlücke (Gender-Pension-Gap) zu schließen, um Frauen vor Altersarmut zu bewahren!

🌻 Das Thema Frauengesundheit wird vielfach noch nicht ernst genug genommen. Frauen reagieren auf Krankheiten oft ganz anders als Männer, diese werden, wie z.B. beim Herzinfarkt, deshalb oft zu spät oder falsch behandelt. Auch in Medikamentenstudien sind Frauen stark unterrepräsentiert. Frauen brauchen überall im Ländle einfachen Zugang sowohl zu Hebammen, als auch zu Einrichtungen, wo Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden können!

🌻 Das Antidiskriminierungsgesetz wird ergänzt durch den Landesaktionsplan „Für Akzeptanz und gleiche Rechte“. Diesen werden wir reformieren, denn auch die Gleichbehandlung von Homo-, bisexuelle, Inter- oder transgeschlechtliche und queere Menschen müssen stärker in unseren Fokus!

Das Papier zum Nachlesen

..findet ihr hier: https://stefanie-seemann.de/wp-content/uploads/2024/01/2024-01-Gleichstellung.pdf