Effiziente Abwasserentsorgung, Modernisierung von Wasserwerken und Schutz vor Hochwasser: Mit über 176 Millionen Euro unterstützt das Land in diesem Jahr Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg zur Umsetzung und Verbesserung der Maßnahmen im Bereich der Wasserwirtschaft. Dies gab das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft am Donnerstagmorgen in Stuttgart bekannt.

Die beiden Grüne Landtagsabgeordneten Stefanie Seemann und Felix Herkens freuen sich, dass auch die Wahlkreise Enzkreis und Pforzheim profitieren. „Die Auswirkungen des Klimawandels machen sich auch im Bereich der Wasserwirtschaft bemerkbar. Deshalb müssen wir etwa unsere Wasserversorgung oder den Hochwasserschutz zukunftsfest ausgestalten und unsere Infrastruktur in der Region so anpassen, dass sie den Herausforderungen des Klimawandels gerecht werden kann. Von sauberen Gewässern, effizienter Abwasserentsorgung und sicherem Hochwasserschutz profitieren Mensch und Natur in unserer Region zugleich. Es ist ein großes Anliegen der grün-geführten Landesregierung, Städte und Kommunen in ihren Schritten zur klimabedingten Anpassung vollste Unterstützung zu geben“, betonen Seemann und Herkens.

In den Bereichen Wasserbau und Gewässerökologie stellt das Land zum Ausbau des Starkregenrisikomanagements in Neulingen 46.400 €, in Ötisheim 42.000 € und in Ispringen 23.600 € bereit. Auch für die Umsetzung der Hochwasserschutz-Konzeption in Königsbach-Stein stellt das Land für den Bauabschnitt BA3 für die Sanierung des Hochwasserrückhaltebeckens 280.000 € zu Verfügung. Außerdem wird zur Verbesserung der Wasserversorgung in Kieselbronn der Neubau einer Ersatzwasserleitung mit 487.400 € gefördert.

Über 87,5 Millionen Euro fließen diesmal in Maßnahmen für den Abwasserbereich. Mit fast 45 Millionen Euro bezuschusst das Umweltministerium Maßnahmen für den Hochwasserschutz und die Gewässerökologie. Für die Wasserversorgung sind rund 43,7 Millionen Euro als Unterstützung vorgesehen. Die Mittel verteilen sich über alle vier Regierungsbezirke.

Hinweis:

Die im „Förderprogramm 2023 gemäß den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft“ enthaltenen Maßnahmen werden den Kommunen durch separate Bescheide bewilligt.