Prozess gegen die Stadt Pforzheim wäre aus Grüner Sicht zu verhindern gewesen

Pressemitteilung, 12.05.2021: Die Grünen Landtagsabgeordneten Stefanie Seemann und Felix Herkens nehmen Stellung zur Gerichtsverhandlung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe. Eine Abtreibungsgegnerin aus Mühlacker im Enzkreis klagt gegen die Stadt Pforzheim, die die so genannten Mahnwachen von Abtreibungsgegnerinnen und -gegnern nur noch außerhalb der Sicht- und Hörweite einer Fachberatungsstelle von Pro Familia erlaubt.

„Der Prozess wäre völlig unnötig gewesen, wenn Innenminister Strobl in den vergangenen Jahren Schutzzonen um Arztpraxen und Schwangerschaftsberatungsstellen hätte einrichten lassen,“ stellt Stefanie Seemann fest. Dass dies per Erlass rechtssicher möglich ist, zeige das hessische Beispiel, so Seemann weiter. Nur so könnten die Beratungsstellen ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen und Paare in Notlagen beraten.

Denn die in dem Prozess berührte Problematik betreffe weder ausschließlich Pforzheim noch Baden-Württemberg. Das CDU-geführte Innenministerium in Hessen sei im Jahr 2019 vorangegangen und habe in einem Erlass geregelt, dass es Mahnwachen und Demonstrationen von Abtreibungs-gegnerinnen und -gegnern nur noch außerhalb des Sicht- oder Rufkontakt von den Beratungsstellen erlaubt werden. „So wurde für die betroffenen Kommunen Rechtssicherheit geschaffen und Hilfe suchende Frauen und Paare können wieder ohne Belästigungen durch Demonstrierende Beratungstermine wahrnehmen,“ stellt Seemann fest. Dass sie sich eine solche Regelung auch für Baden-Württemberg wünsche, hat sie bereits Anfang der Woche in einem Brief an Innenminister Strobl klargestellt.

Auch Felix Herkens, bestens mit der Pforzheimer Politik vertraut, äußerte sich zu dem Prozess: „Es ist mehr als ärgerlich, dass in den vergangenen fünf Jahren keine Bewegung aus dem Innenministerium kam,“ sagt Herkens. Als Mittelzentrum sei es wichtig, eine Beratungsstelle wie die von Pro Familia in der Parkstraße zu haben. „Wir haben uns gemeinsam mit der CDU im neuen Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, die Schwangerenberatung mit allen Fragen der Familienplanung zu gewährleisten,“ so der Grüne weiter.

Ungewollt Schwangere benötigen schnelle, fachliche Informationen und Beratung zu operativen und medikamentösen Abbrüchen, heißt es dazu im Koalitionsvertrag auf Seite 74. „Die CDU muss sich nun endlich bewegen und ungewollt Schwangeren zu ihrem Recht auf anonyme und fachlich kompetente Beratung verhelfen,“ schließt Stefanie Seemann.