Stefanie Seemann begrüßt den Vorstoß, Werkverträge in der Fleischbranche gänzlich abzuschaffen

Pforzheim, 23.06.2020: Die Diskussion über die Unterbringungskosten während des Corona-Ausbruchs bei dem Birkenfelder Schlachtunternehmen Müller Fleisch geht weiter. Für die Grüne Landtagsabgeordnete Stefanie Seemann ist klar: „Wettbewerbsvorteile durch Ausbeutung der Beschäftigten unter Ausnutzung aller juristischer Schlupflöcher zu erlangen, ist unanständig.“ Sie sieht die Firma Müller Fleisch bei den Unterbringungskosten während der Quarantäne in der moralischen Verantwortung. Daher sei sie gespannt, was bei der juristischen Prüfung der Sache beim grün-geführten Sozialministerium herauskomme.

Bereits am 26.05.20 hatte Seemann angemahnt, dass kein Weg an einem politischen Durchgreifen im Fall der Schlachtfabriken vorbeiführe. „Wenn oftmals weder LandwirtInnen noch die in der Verarbeitung Beschäftigten auskömmlich von der Vermarktung von Schlachttieren leben können, müssen wir das gesamte System hinterfragen“, ließ sie sich damals zitieren.

An ihrer Haltung habe sich nichts verändert. Der Hebel für eine bessere Durchsetzbarkeit von Arbeitnehmer*innenrechten und Arbeitgeberpflichten sei die arbeitsrechtliche Verankerung der Menschen in den Betrieben. „Ich begrüße daher den Vorstoß, Werkverträge in der Fleischbranche gänzlich abzuschaffen. Die Unternehmen müssen ihrer sozialen Verantwortung endlich gerecht werden. Das können sie am besten, indem sie die Menschen, die für sie arbeiten, selber anstellen“, so Seemann. Denn klar sei, auch wenn die Betroffenen arbeitsrechtlich formal nicht bei Müller Fleisch angestellt seien, wären sie Teil des Unternehmens. Ohne sie würde die Produktion schlicht nicht funktionieren. „Deshalb muss es auch im Eigeninteresse der Firma liegen, ordentliche Verhältnisse zu schaffen“, ist Seemann sich sicher.

Es dürfe nicht sein, dass der überwiegende Anteil der Belegschaft einer Firma dauerhaft über Subunternehmer angestellt sei. An dieser Stelle sei der Bund gefordert. Er müsse dafür Sorge tragen, dass die versprochenen Einschränkungen bei Werkverträgen schnell und konsequent umgesetzt werden – und für alle Branchen gelten, findet Seemann. Die Länder seien in der schwierigen Situation, dass sie kaum Eingriffsmöglichkeiten hätten. Lediglich über die Landesbauordnung könne man Regelungen zu Gemeinschaftsunterkünften beeinflussen. Das habe man bereits getan, so Seemann.