Pressemitteilung 21.03.2019L

Umweltschonende Abwasserentsorgung, Hochwasserschutz oder Regenwasser-Rückhaltung: Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) unterstützt die Städte und Gemeinden mit rund 164 Millionen Euro bei Projekten zu Wasserwirtschaft und Altlasten-Beseitigung.

Die Grünen-Abgeordnete Stefanie Seemann erklärt: Auch 4 Gemeinden im Enzkreis profitieren: 49 500 Euro fließen für messtechnische Ausrüstung nach Engelsbrand, 376.300 Euro investiert das Land in die Ertüchtigung des Freibads in der Silcherstraße in Sternenfels, mit 42 200 Euro wird Neuenbürg bei der Ertüchtigung der Mess- und Fernwirktechnik unterstützt, ebenso wie Niefern-Öschelbronn mit 26 400 Euro für ein Strukturgutachten der Wasserversorgung.. „Die umweltschonende Abwasserbeseitigung ist nicht nur bezüglich des Umweltschutzes wichtig, sondern auch ein elementarer Beitrag zur Stärkung der kommunalen Infrastruktur. Ebenso ist ein attraktives Freibad ein Standortfaktor für unsere Gemeinden und trägt zu deren Attraktivität bei. Ich freue mich, dass die Landesregierung ihren Teil dazu beiträgt und unsere Gemeinden dabei unterstützt“, sagt Seemann.

Die Zuschüsse der Landesregierung aus Mitteln des Kommunalen Investitionsfonds ermöglichen den Kommunen, ihre Wasserversorgung zu erneuern, den Schutz vor Hochwasser zu verbessern oder die Qualität der Flüsse, Seen und des Bodens in Baden-Württemberg dauerhaft zu steigern.

Den größten Betrag stellt das Land den Städten und Gemeinden dieses Jahr mit 75 Millionen für die umweltschonende Abwasserbeseitigung zur Verfügung. 30 Millionen Euro sieht das Umweltministerium für Investitionen in die landesweite moderne Wasserversorgung vor. Für den Hochwasserschutz nimmt die Landesregierung 46 Millionen Euro in die Hand: „Hier profitieren Vorhaben, die die empfindliche Ökologie an unseren Flüssen und Seen verbessern“, so Seemann. Für die Sanierung kommunaler Altlasten sind diesmal Fördermittel in Höhe von 13 Millionen Euro eingeplant.

Beim Förderprogramm „Wasserwirtschaft und Altlasten 2019“ handelt es sich um von den Kommunen beabsichtigte, jedoch noch nicht bewilligte Vorhaben. Die endgültige Förderung der einzelnen Maßnahmen erfolgt durch separate Bewilligungsbescheide.