Letzten Freitag habe ich den Auenhof besucht und mich mit dem Geschäftsführer Stefan Finscher über die Arbeit der Einrichtung und den Entwurf für das neue Beteiligungsgesetz ausgetauscht.
Der Auenhof ist ein Teilhabezentrum für Menschen mit Behinderungen. Er bietet individuelle Wohnformen von stationär bis ambulant. Zudem bietet er Berufsbildungs- und Arbeitsplätze, einen Förderungs- und Betreuungsbereich, verschiedene Therapien vor Ort sowie arbeitsbegleitende Maßnahmen und Freizeit-Angebote. Im landwirtschaftlichen Betrieb werden Gemüse und daraus selbstproduzierte Produkte aus eigener biologisch-dynamischer Erzeugung hergestellt. Hinzu kommt ein Wäschereiservice für private und gewerbliche Kunden.
Der Auenhof ist eine wunderbare Einrichtung, die eine wertvolle und wichtige Arbeit leistet. Man spürt, wie geborgen sich alle fühlen, die hier arbeiten und leben.
Mit Herrn Finscher sprach ich lange über Teilhabe und Inklusion. Das neue Bundesteilhabegesetz stand hierbei im Mittelpunkt. Der Auenhof als Mitglied des DPWV (Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbands) sieht Teile hiervon kritisch und betont, dass dieser Gesetzentwurf an vielen Stellen weit hinter den von der Bundesregierung formulierten Zielen zurückbleibt. „Der Zugang zur Eingliederungshilfe wird eingeschränkt und Inklusion unter Kostenvorbehalt gestellt“, monierte Finscher.
Kritisch gesehen wird unter anderem, dass in der Eingliederungshilfe beinhaltete Unterstützung weiterhin wie Sozialhilfe behandelt werden soll. „
Ich bin der Meinung, Teilhabeleistungen sollten ohne Einkommens- und Vermögensprüfung gewährt werden. Hier geht es um Menschenrechte, nicht um Kostenkalkulationen. Dazu verpflichtet uns auch die UN-Behinderten-Konvention.
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