Am 22.6. 2016  fand die konstituierende Sitzung des Petitionsausschusses statt. Das in Art. 17 Grundgesetz garantierte Petitionsgrundrecht gewährleistet jedermann das Recht, sich schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden in den Fällen, in denen er oder sie sich durch staatliche Stellen nicht korrekt behandelt fühlt.

 
Artikel 35 a der Landesverfassung verpflichtet den Landtag, zur Behandlung der Eingaben einen Petitionsausschuss einzurichten. In diesem geht es dabei vor allem darum, Unvollkommenheiten im Rechtssystem auszugleichen. Es handelt sich dabei um ein Forum für Bitten und Beschwerden, für Notfälle, die durch das Raster der Leistungssysteme fallen und Unrecht, das im komplizierten Rechtsschutzsystem nicht ausgeglichen werden konnten. Das Petitionsrecht hat dabei eine Scharnierfunktion zwischen rechtsstaatlichen und demokratischen Institutionen.

 
Ich bin der Auffassung, dass das Petitionsrecht ein Instrument für mehr Bürgernähe und Transparenz ist. Im Petitionsausschuss wird der Rechtsstaat greifbar.
Ich freue mich auf meine Arbeit im Petitionsausschuss, bin gespannt auf die Petitionen und Menschen, die mir begegnen werden und hoffe, dass ich für diese viel bewirken kann.