Die frauenpolitische Sprecherin der grünen Fraktion des Landtags und Abgeordnete des Enzkreises, MdL Stefanie Seemann, ist stolz: „Die Abgeordneten haben es innerhalb eines Jahres geschafft, eines der großen Versprechen des Koalitionsvertrags einzulösen. Der Landtag wird mit der Reform jünger, bunter und weiblicher werden. Der Beschluss des Landtags am 6. April ist eine historische Zäsur für die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg.“

„Mit der Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahren geben wir den Jugendlichen und jungen Erwachsenen mehr Gewicht und eine Stimme, die Landespolitik aktiv mitzubestimmen und sich beteiligen zu können. Jede Partei ist jetzt in der Verantwortung, ihre Landesliste so zu besetzen, dass junge ebenso wie ältere Menschen, Frauen und Männer, Menschen mit und ohne Migrationshintergrund, Menschen mit unterschiedlichsten Biografien vertreten sein können. Die Hälfte der Abgeordneten wird in Zukunft über die Landesliste ins Parlament einziehen“, erläutert Seemann und führt fort: „Diejenigen, die bisher nicht im Mittelpunkt des politischen Geschehens standen, haben jetzt bessere Startbedingungen. Dazu gehören bis jetzt in Baden-Württemberg auch die Frauen, ihr Anteil im Landtag ist seit Jahrzehnten trotz aller Appelle kaum gestiegen. Im Vergleich mit anderen Bundesländern hält Baden-Württemberg hier keine Spitzenposition, sondern befindet sich von Beginn an auf einem der hinteren Plätze.“

Seemann begrüßt, dass wir bei der nächsten Wahl zwei Stimmen haben werden: „Mit der Erststimme können Sie ihre Favoritin oder Favoriten vor Ort wählen, mit der Zweitstimme bestimmen Sie, liebe Wählerinnen und Wähler, welche Partei die Regierung bilden kann. Es ist damit auch möglich, die Landeslisten der Parteien kritisch anzuschauen. Die Zweitstimme entscheidet über die Landesliste. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten auf diese Weise mehr Optionen.“ Seemann bewertet die Reform des Wahlrechts rundum positiv: „Wir haben Gutes bewahrt, wie bisher rückt für ausscheidende Direktmandate dann die Person nach, die als Zweitkandidierende vor Ort aufgestellt wurde.  Alle direkt gewählten Kandidatinnen oder Kandidaten haben einen Sitz im Parlament, erst dann werden die restlichen Plätze über die Landesliste aufgefüllt.“


Zusatzinformation:

Inhaltliche Eckpunkte für die Umsetzung der Landtagswahlrechtsreform 

Abschaffung von Altersgrenzen:
Das Wahlalter auf Landesebene sinkt auf Sechzehn. Dies gilt auch für Volksbegehren, Volksanträge und Volksabstimmungen. Das passive Wahlalter zum Landtag wird bei 18 Jahren belassen.

Einführung einer Zweitstimme mit geschlossenen Landeslisten:

Mit der Erststimme wird der Direktkandidat des jeweiligen Wahlkreises, über die Zweitstimme eine Landesliste gewählt. 

Die 70 Wahlkreisen bleiben. Damit die Landeslisten zum Zuge kommen, werden mindestens 50 weitere Sitze im Landtag dazukommen. Ein Neuzuschnitt der Wahlkreise soll in dieser Reform nicht stattfinden, um die Reform möglichst schlank und übersichtlich zu halten.

Mit der Erststimme wählt man eine*n Wahlkreiskandidat*in. Die*der Gewinner*in des Wahlkreises zieht direkt in den Landtag ein.

Über die Wahl der Landeslisten wird die verhältnismäßige Besetzung des Parlaments bestimmt. Zunächst werden die einer Partei zustehenden Sitzplätze mit den Direktkandidat*innen besetzt. Alle gewählten Direktkandidat*innen werden in der Sitzverteilung – ggf. durch Überhangmandate – berücksichtigt.  Im zweiten Schritt werden die restlichen Plätze sowie etwaige Ausgleichmandate über die Landesliste aufgefüllt.

Es wird nur eine Landesliste pro Partei aufgestellt.

Es findet nur eine geschlossene landesweite Auszählung statt. Die Unterteilung in Regierungsbezirke wird somit aufgegeben.

Alle Wahlkreiskandidat*innen haben (im Unterscheid zum Bundestag) eine*n Ersatzkandidat*in. Wie bisher rückt für ausscheidende Direktmandate dann die*der Zweitkandidat*in nach. Scheidet ein Listenmandat aus, wird sein Platz über die Liste neu besetzt.