Grün-Schwarz investiert in den Ländlichen Raum – Förderungen gehen nach Sternenfels, Neuhausen, Tiefenbronn, Keltern, Engelsbrand und Neulingen
Gleich neun Projekte aus dem Enzkreis profitieren vom Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)! Fast eine halbe Million Euro an Fördergeldern wird in den Enzkreis investiert. Ich finde, das ist ein starkes Zeichen!
So erhält ein Hausbesitzer in der Gemeinde Sternenfels Unterstützung für die Modernisierung des eigengenutzten Wohngebäudes sowie den Ausbau des Dachgeschosses zur Wohnraumerweiterung. In Neuhausen sind es gleich drei geförderte Projekte, die zur Attraktivitätssteigerung der Kommune beitragen werden. Darunter zwei Projekte im Ortsteil Hamberg- die wohnumfeldgerechte Neugestaltung der Neuhauser Straße und der Schellbronner Straße durch die Gemeinde sowie der Neubau einer Privatwohnung nach Abbruch des Bestandsgebäudes. Im Ortsteil Schellbronn wird die umfassende Sanierung eines Wohnhauses gefördert. In Keltern wird die Gemeinde beim Erwerb, Abbruch und der innerördlichen Neuordnung mit Neuanlage von Parkflächen und einem Grünflächenbereich im Ortsteil Ellmendingen gefördert. In Tiefenbronn wird der Umbau des Hotels „Ochsen-Post“ vom denkmalgeschützten Jägerhaus mit Hotelzimmern um gefördert. Weiter wird die Umnutzung einer leerstehenden Scheune zur Eigennutzung im Ortskern von Engelsbrand gefördert. Den gleichen Förderbetrag erhalten zwei ähnliche Projekte in Neulingen-Bauschlott.
Diese Kommunen sind attraktive Standorte zum Leben und Arbeiten. Es ist wichtig, diese Attraktivität zu erhalten und auszubauen. Baden-Württemberg ist in der Fläche abseits der großen Zentren stark- und so soll es auch bleiben.
Die Grün-geführte Landesregierung fördert Wohnen, wohnortnahe Versorgung, Arbeiten, und attraktive Ortskerne in den Gemeinden im Ländlichen Raum in Baden-Württemberg in 2017 mit 62 Mio. €. Damit liegt die Fördersumme bereits zum siebten Mal in Folge über derjenigen von 2010. Diese hatte bei 47,9 Millionen Euro gelegen. Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (kurz ELR) stärkt gezielt die ländlichen Regionen in Baden-Württemberg.
Alle Projekte haben sich im Wettbewerb um die besten Projekte 2017 durgesetzt, das ist eine Auszeichnung. Das Programm für den Ländlichen Raum ist beliebt. Wie in den vergangenen Jahren gab es deutlich mehr Anträge als Mittel zur Verfügung standen.
Die Landesregierung trägt mit der ELR-Förderung bedeutend zu gleichwertigen Lebensbedingungen im ganzen Land bei. Die ELR-Projekte haben zum Ziel, die Strukturen ländlich geprägter Orte nachhaltig zu verbessern. In diesem Jahr legt die Landesregierung einen besonderen Schwerpunkt auf die Innenentwicklung der Kommunen. So werden nahezu 50% der Mittel 2017 dafür verausgabt. Durch Innenentwicklung will die Landesregierung den Flächenverbrauch eindämmen und Ortsmitten attraktiv halten. Die in den vergangenen Jahren begonnene erfolgreiche ökologische Neuausrichtung des Programms, zu der beispielsweise energieeffizientes und umweltfreundliches Bauen oder Bürgerbeteiligung gehört, wird in 2017 mit dem neuen Schwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung konsequent fortgesetzt. Nie zuvor hatten die finanzielle Ausstattung des ELR und seine neue Ausrichtung ein so großes Potenzial, den Ländlichen Raum innovativ zu halten und nachhaltig zu stärken.
Hintergrund Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
Das ELR ist das zentrale Investitionsförderprogramm des Landes für den Ländlichen Raum. Ergänzend zu anderen Förderprogrammen und -kulissen im Ländlichen Raum wie Leader, Plenum, den zwei Biosphärengebieten und den sieben Naturparken gibt es Impulse, die Ländliche Regionen attraktiver machen. Die grün-geführte Landesregierung will mit dem ELR den Ländlichen Raum nachhaltig stärken und hat das Programm seit 2012 auf die aktuellen Herausforderungen in Klimaschutz und Ressourceneffizienz ausgerichtet.
Im Sinne einer Politik für Klimaschutz, Ressourceneffizienz und Lebensqualität im Ländlichen Raum führen Energieeinsparung, hohe Energieeffizienz, erneuerbare Energien oder umweltfreundliche Bauweisen bei privaten Projekten zu einem Fördervorrang und sind für kommunale Projekte Fördervoraussetzung.
Die Auswahl der Orte und der Projekte erfolgte in einem Wettbewerb der besten Ideen, basierend auf den Entwicklungskonzepten der Gemeinden. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz trifft jährlich die Programmentscheidung. Bis zur Aufnahme der Orte und Projekte in die Programmentscheidung wird auch die strukturverbessernde Wirkung der Projekte beurteilt. Je größer die strukturellen Mängel der Gemeinden, je schlüssiger und realistischer das Entwicklungskonzept und die geplanten strukturverbessernden Maßnahmen sind, desto größer ist die Chance zur Aufnahme in das ELR-Programm.
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