Am vergangenen Montag traf ich mich mit der Vorsitzenden der Lebenshilfe Vaihingen-Mühlacker, Gabriele Higer, der Geschäftsführerin Sandra Sailer sowie dem Leiter der Einrichtung in Lomersheim, Norbert Winter. Besprochen wurden die Herausforderungen, vor denen das Wohnheim angesichts der neuen Landesheimbauverordnung steht, was in der vergangenen Woche für Aufsehen gesorgt hatte.

Die Verordnung gilt für Heime für Menschen mit Behinderungen ebenso wie für Pflegeheime und trat zum 01.09.2009 in Kraft. Mit einer Übergangsfrist von 10 Jahren sollen die Bestimmungen zum 01.09.2019 umgesetzt werden. Ihr Ziel ist vor allem eine Stärkung der Interessen der Bewohner.

Ein Schrecken auch vieler älterer Menschen, denen ein Umzug in ein Pflegeheim bevorsteht, ist die drohende Aufgabe der eigenen Privatheit. Um diese zu erhalten, wurde die Landesheimbauverordnung geschaffen. Durch erhöhte Qualitätsanforderungen wie beispielsweise strengere Standards für die Nutzung von Sanitärräumen und die Belegung eines Einzelzimmers soll darauf hingewirkt werden. Gleichzeitig wird mit Inkrafttreten der Verordnung niemand gezwungen, alleine zu leben. Sie lässt weiterhin zu, dass Zimmer miteinander verbunden werden können und gewährt somit den Pflegebedürftigen ganz grundsätzlich einen größeren Spielraum und höhere Freiheitsgrade.

Ziel dieser Verordnung sei selbstverständlich nicht, renommierte Heime mit guten Betreuungskonzepten zur Aufgabe zu drängen. Stattdessen wurden Übergangsregelungen geschaffen. Ich werde mich dafür einsetzen, dass die Ermessenskriterien im Falle des Wohnheims der Lebenshilfe Vaihingen-Mühlacker ausgeschöpft werden, damit die Einrichtung noch länger bestehen und die wichtige Arbeit, die dort von vielen engagierten MitarbeiterInnen zum Wohle der Bewohner geleistet wird, fortgeführt werden kann.