Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit
Stefanie Seemann MdL ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 10 Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (L-BGG), der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG-DVO) und den technischen Anforderungen aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in der Fassung vom 21. Mai 2019 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://stefanie-seemann.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist sind wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit dem § 10 L-BGG vereinbar: Teilweise setzen Features der eingesetzten Website-Software die Anforderungen zur Barrierefreiheit noch nicht vollständig um.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Eingabefelder im Newsletter-Formular sind bisher nicht mit den Attributen autocomplete oder type ausgezeichnet. Eine Information über den Zweck des jeweiligen Formularfeldes ist somit bislang nur über den entsprechenden Label-Text möglich.
- Im Formular-Element wurden vom W3C-Validator syntaktische Fehler identifiziert.
- Der Slider auf der Startseite kann bislang nicht pausiert werden. Seine Bildwechsel-Intervalle wurden daher besonders langsam eingestellt und für ein entsprechendes Gewahrsein wurden sämtliche Slider-Kontrollelemente eingeblendet.
- PDFs/Informationsblätter zum Download:
Einige PDF-Dateien/Informationsblätter sind teilweise noch nicht in dem Maße barrierefrei wie die restlichen Inhalte von https://stefanie-seemann.de. Wir arbeiten daran, die bestehenden Barrieren abzubauen.
Unverhältnismäßige Belastung
Die Mängel unter den Punkten 1-3 konnten aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 vorübergehend noch nicht vollständig barrierefrei gestaltet werden, da die Funktionen Teil einer Software sind, die wir nicht selbst beeinflussen können. Wir sind mit dem Hersteller in Kontakt zur Behebung dieser Mängel.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 13.05.2020 erstellt.
Die Erklärung beruht gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 der Kommission auf einer von Stefanie Seemann durchgeführten Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 13.05.2020 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter stefanie.seemann@gruene.landtag-bw.de.
Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter stefanie.seemann@gruene.landtag-bw.de einholen.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Stefanie Seemann MdL
Konrad-Adenauer-Straße 12
70173 Stuttgart
stefanie.seemann@gruene.landtag-bw.de
0711 / 2063 6115
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die Stefanie Seemann wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls Stefanie Seemann nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie unter folgendem Link erreichen:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte/
Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Website des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
6. Weitere Angaben
Unsere Sprache
Wir bemühen uns, Texte so zu schreiben, dass sie auch von Besucherinnen und Besuchern verstanden werden, die mit dem jeweiligen Themea nicht vertraut sind. Bitte informieren Sie uns, wenn Texte auf unserer Website Ihrer Ansicht nach zu kompliziert verfasst sind.
Leichte Sprache
Für Besucherinnen und Besucher, deren Lesekompetenz oder Sprachverständnis nicht ausreicht, um Texte in deutscher Alltagssprache erfassen zu können, halten wir zentrale Informationen auch in Leichter Sprache bereit.
Barrierefreies Web-Design
Beim Design und der Entwicklung der Websites haben wir auf eine einfache Bedienbarkeit, leichte Scanbarkeit der Texte sowie ein frei zoombares Layout geachtet. Ebenso können die Seiten durch optimierte Tastaturbedienung und den Einsatz von Screenreadern bedient werden.