Pressemitteilung des KV Pforzheim und Enzkreis über die Veranstaltung mit meiner lieben Landtagskollegin Bettina Lisbach:

Netto-Null beim Flächenverbrauch?

Anspruch und Wirklichkeit der kommunalen Bauleitplanung

(12.08.2018) Die „Netto-Null beim Flächenverbrauch“ ist für die GRÜNEN nicht nur in Pforzheim und dem Enzkreis ein wichtiges Ziel. Wie groß diese Herausforderung ist, verdeutlichte die Grüne Landtagsabgeordnete Bettina Lisbach aus Karlsruhe am letzten Dienstag bei einer Veranstaltung der Kreisgrünen in Pforzheim. Denn nach wie vor nimmt die Flächenversiegelung zu, werden neue Baugebiete ausgewiesen. Dass und wie kommunale Entscheidungsträger diese Spielräume nutzen können, hörten die zahlreichen anwesenden Gemeinde- und Kreisräte gern.

Die Grundlagen der Stadt-, Gemeinde- und Landschaftsplanung sind komplex. Im Regionalverband wird derzeit der Landschaftsrahmenplan und der Regionalplan erarbeitet bzw. überarbeitet. Sie sind die Grundlagen der kommunalen Planung, sie steuern die räumliche Entwicklung. Dennoch können Gemeinderäte Einfluss auf die Regionalplanung nehmen.

Außerdem bestimmen die Mandatsträger vor Ort über die örtlichen Flächennutzungs- und Bebauungspläne. Die kommunalen Mandatsträger sind es auch, die auf wirksame Ausgleichsmaßnahmen pochen müssen. Diese Ausgleichsmaßnahmen sind baurechtlich und naturschutzrechtlich vorgeschrieben. Diese Vorgaben und die Festlegungen zur Begrünung und Bepflanzung im Bebauungsplan müssen auf jeden Fall eingehalten werden. Oft ist dies das größte Problem, bemerkten einige Gemeinderäte. Es komme sogar vor, dass bestehende Ausgleichsflächen mehrfach belegt werden. In der Praxis liegt hier vieles im Argen. Angesprochen wurde auch das Ökokonto, auf dem vorgezogene Kompensationsmaßnahmen positiv verbucht würden.

„Der derzeitige Bedarf an zusätzlichen Wohnungen zwingt uns GRÜNE zum genauen Abwägen von Naturschutzbelangen und Flächenbedarf“, sagte Bettina Lisbach. Umso mehr gelte es, auf sparsamen Flächenverbrauch zu achten, zum Beispiel durch Bauen in die Höhe. Ungenutzte Restflächen müssen entsiegelt, Baubrachen zurückgebaut oder anders genutzt werden. Die Landtagsabgeordnete verwies auf Landeszuschüsse für kommunale Flächenmanager, die von den Kommunen stärker in Anspruch genommen werden sollten. Positive Erfahrungen mit solchen Spezialisten für eine bessere Innenentwicklung gebe es bereits.

Breiten Raum nahm der Umgang mit dem „Versuchsparagraphen“ 13 b BauGB ein. Beispiele aus dem Enzkreis erwecken den Eindruck, dass diese für den Wohnungsbau geschaffene Standardabsenkung auch Begehrlichkeiten für andere Zwecke weckt. Man müsse aufpassen, dass diese Schnellbau-Möglichkeit nicht zur Ausblendung der Ziele des Natur- und Artenschutzes genutzt werde. Ziel der Grünen im Bund ist deshalb, die Sonderregelung 2019 auslaufen zu lassen.

Für den Umgang mit dem nie enden wollenden Gewerbeflächenbedarf hob Bettina Lisbach das Karlsruher Praxishandbuch zum nachhaltigen Gewerbeflächenmanagement hervor. Klare Vorgaben zur Plausibilitätsprüfung seien auch für die Ausweisung von Gewerbegebieten notwendig.

Abschließend ging die langjährige Karlsruher Gemeinderätin auf den Karlsruher Rahmenplan „Klimaanpassung“ ein. Dieses Planungsinstrument eigne sich für viele Gemeinden mit bioklimatischen Problemen, um die Innenentwicklung klimaverträglich auszugestalten.

Nach mehr als zwei Stunden und trotz hoher Temperaturen nahmen alle Teilnehmer viel neues Wissen und den geschärften Blick für Zusammenhänge mit. Der Kreisverband Bündnis 90 / Die Grünen für Pforzheim und den Enzkreis wird das Thema in weiteren Veranstaltungen vertiefen.

Klaus Fingerhut
(geschäftsführendes Vorstandsmitglied)

Bündnis 90 / Die Grünen
Kreisverband Pforzheim und Enzkreis